Satzung des BRK
§ 1 - Selbstverständnis
(1) Das Bayerische Rote Kreuz ist die Gesamtheit seiner Gliederungen sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Freistaates Bayern. Die Mitgliedschaft im Bayeri-schen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationa-lität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Ge-schlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufga-ben des Bayerischen Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Das Bayerische Rote Kreuz ist Mitgliedsverband und Landesverband des Bundesverbandes „Deutsches Rotes Kreuz e.V.".
(3) Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Als Teil davon nimmt das Bayerische Rote Kreuz die Aufgabenwahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz-und Rot-Halbmond-Konferenzen ergeben. Es achtet auf deren Durchführung in seinem Gebiet und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
(4) Das Deutsche Rote Kreuz ist von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregie-rung als freiwillige Hilfsgesellschaft mit.
(7) Das Deutsche Rote Kreuz bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz-und Rot-halbmond-Bewegung:
1. Menschlichkeit
2. Unparteilichkeit
3. Neutralität
4. Unabhängigkeit
5. Freiwilligkeit
6. Einheit
7. Universalität
Diese Grundsätze sind auch für das Bayerische Rote Kreuz und seine Gliederungen sowie die Mitglieder verbindlich.
§ 2 - Aufgaben
(1) Das Bayerische Rote Kreuz stellt sich auf Grund seines Selbstverständnisses und seiner Möglichkeiten folgende Aufgaben:
1. a) Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rot-halbmond-Bewegung
b) Hilfe für Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
c) Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften
2. a) Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben
b) Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend
3.Seine Aufgaben sind insbesondere:
a) Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung
b) Teilnahme an nationalen und internationalen Hilfsaktionen, bei diesen im Auftrag des DRK
c) Suchdienst, Tätigkeit als Amtliches Auskunftsbüro nach den Genfer Rotkreuz-Abkommen, Mitwirkung bei der Familienzusammenführung und bei den mit diesen Aufgaben zusammenhängenden Hilfsaktionen
d) Notfallrettung und Krankentransport
e) erste Hilfe bei Not-und Unglücksfällen
f) Sanitätsdienst
g) Betreuungsdienst
h) Alten-und Krankenpflege
i) Blutspendedienst, einschließlich der Betreuung von Blutspendern
j) Mitwirkung im friedensmäßigen und erweiterten Katastrophenschutz
k) Mitwirkung im Natur-und Umweltschutz
l) Ausbildung der Bevölkerung in erster Hilfe, Schwimmen und Rettungsschwimmen sowie im Gesundheitsschutz
m) Sozialarbeit, vor allem Sorge für Kinder, Mütter, alte Menschen und Menschen mit Behinderungen
n) Gesundheitshilfe, Gesundheitsbildung und vor-beugende Gesundheitspflege
o) Jugendhilfe
p) Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
q) Heranführung der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, an die Grundsätze des Roten Kreuzes und Förderung des Rotkreuz-Gedankens an den Schulen
r) Errichtung und Betrieb von Einrichtungen, die den Zielen des Bayerischen Roten Kreuzes dienen
s) Vertretung gemeinnütziger juristischer Personen und Personenvereinigungen, deren Aufgaben den Zielen des Roten Kreuzes entsprechen, als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege.
(2) Das Bayerische Rote Kreuz wirbt für seine Aufgaben und Ziele in der Bevölkerung. Es führt Sammlungen, Lotterien und sonstige Maßnahmen für die Mittelbeschaffung durch und nimmt Spenden entgegen. Dabei ist das Ansehen des Roten Kreuzes zu wahren.