betreutes-wohnen-header.jpg Foto: D. Ende / DRK e.V.

Ambulant betreutes Wohnen

Das Angebot ambulant betreutes Wohnen richtet sich an Menschen mit körperlicher/geistiger/seelischer Beeinträchtigung, die eigenständig und in einer eigenen Wohnung leben können und möchten, aber in verschiedenen Lebensbereichen Begleitung und Unterstützung benötigen.

Ansprechpartner

Adeline Baumgärtel                                                                                                                                                                                                                                                                                              Franziska Altrock


Tel: 09231-96 26 21
bew@kvwunsiedel.brk.de 

Industrieallee 2

95615 Marktredwitz

Eine Alternative zur Langzeitunterbringung

Für viele Menschen mit Behinderungen ist diese Wohnform eine wirkliche Alternative zur stationären Langzeitunterbringung: Erfahrene Fachkräfte machen es möglich, dass die Betroffenen ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Das Betreuungsangebot steht sowohl Einzelpersonen, als auch Paaren zur Verfügung.

Leistungen:

Das Angebotsspektrum unserer Dienste umfasst Informationen und Beratung zu Fragen des täglichen Lebens und Vermittlung von Hilfen, vor allem:

  • Begleitung im Alltag, bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
  • Psychosoziale Beratung und Betreuung der behinderten bzw. chronisch kranken Menschen und deren Angehörige
  • Familienentlastende Dienste
  • Organisation und Durchführung von Freizeit- und Begegnungsmaßnahmen, insbesondere offene Treffs
  • Bildungsangebote für behinderte Menschen und ihre Angehörige
  • Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeitern
  • Öffentlichkeitsarbeit für Menschen mit Behinderung im Gemeinwesen und Mitwirkung bei der Gestaltung der sozialen Infrastruktur
  • Vermittlung von ambulanten Leistungen wie z.B. Behindertenfahrdienst, Hausnotruf, Essen auf Rädern, Tagespflege und Schulbegleitung
  • Unterstützung in beratenden Gesprächen
  • Hilfe bei der Entwicklung beruflicher und persönlicher Perspektiven
  • Beratungsstelle für Angehörige

Voraussetzung für eine Aufnahme in das ambulant betreute Wohnen ist eine fachärztliche Bestätigung über die Art und den Umfang des jeweiligen Hilfebedarfs. Bei Anspruch auf Sozialhilfe werden die Kosten des ambulant betreuten Wohnens vom Sozialhilfeträger übernommen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.