rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Ansprechpartner

Daniel Hahn

Tel: 09231 9626-18
hahn@kvwunsiedel.brk.de

Industrieallee 2
95615 Marktredwitz

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.

Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV A5) schreibt den Betrieben vor, dass eine nach Betriebsgröße erforderliche Anzahl ausgebildeter Ersthelfer aus- und regelmäßig fortgebildet werden muss.

Wir sind eine von der Berufsgenossenschaft zugelassene Stelle zur Ausbildung von Ersthelfern nach BG V A1. Damit ist garantiert, dass unsere Kurse allen Qualitätsansprüchen der Berufsgenossenschaften bezüglich Erste Hilfe Ausbildungen genügen.

Themen und Anwendungen

  • Wundversorgung

  • Umgang mit Knochenbrüchen

  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden

  • Verätzungen

  • Vergiftungen

  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Für alle Kurse ist eine Anmeldung erforderlich. Die Kursteilnahme ist erst fix reserviert, wenn 5 Tage vor Kursbeginn der Teilnahmebeitrag bei uns einbezahlt wurde. Damit wird die Anmeldung verbindlich.

Es erfolgt keine Erstattung/Auszahlung bei Nichtteilnahme. 
Bei Nachweis, dass die Teilnahme aufgrund von Krankheit nicht möglich war, wird bei Anmeldung zu einem späteren "Ersatz"-Kurs keine erneute Kursgebühr fällig. 

Download: Anmeldeformular für BG-Lehrgang Erste Hilfe  

Download: Unsere AGBs

Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK: Die Ausbildung muss vorab beantragt werden,
  • KUVB/LUK Bayern: Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link

Das BRK nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.